Schulgremien
Aufgaben eines Klassensprechers
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Verbindung zwischen allen Lehrern, Schülern und der Schulleitung halten
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Informationsweitergabe von Lehrern an Schüler unterstützen
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Konflikte in der Klasse klären und vermeiden
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Gespräche mit Lehrern und Schülern führen
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Problemschüler unterstützen und beraten
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Helfen, Mobbing zu vermeiden
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Im Schulverfassungsrat aktiv mitarbeiten
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Probleme, die sich im Schulalltag zeigen, offen ansprechen
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Positives Vorbild für Schüler sein
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Ideen für Veranstaltungen in der Klasse sammeln
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Demokratische Meinungsbildung
Klassensprecher Schuljahr 2025/26
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Klasse |
Klassensprecher/Stellvertreter |
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5/1 |
Kielwagen. Maya Schultz, Lilu |
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5/2 |
Wauer Aiden Ali, Amani |
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5/3 |
Bieder, Oscar Michalk, Zoe |
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6/1 |
Wilisowski, Damian Noack, Emil |
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6/2 |
Mazurek, Mika Deckert, Cleo |
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6/3 |
Klotz, Ella Thies, Lotta |
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7/1 |
Gabler, Kimberly Domaschke, Lucy |
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7/2 |
Klau, Valentina Moroz, Yevanhelina |
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7/3 |
Jurke, Luca Sieger, Amy Sue |
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8/1 |
Smol, Stella Krause, Sky Finn |
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8/2 |
Kata, Mio Schötz, Jasmina |
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9/1 |
Noack, Victoria Sieder, Alexander |
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9/2 |
Kramer, Artjom Petrick, Pauline |
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9/3 |
Walzel, Jordan Ulrich, Fynn |
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10/1 |
Saidi, Adel Ring, Nico (Krautzig, Anna) |
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10/2 |
Bergner, Mio Lemke, Cheyenne |
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10/3 |
Käppler, Amanda Gundlack, Anni |
Schulkonferenz
„Die Schulkonferenz ist das wichtigste Mitwirkungsgremium an unserer Schule. Hier arbeiten je 4 Vertreter der Lehrkräfte, Eltern und Schüler zusammen. Gemeinsam beraten und entscheiden sie über wichtige Angelegenheiten des Schullebens – zum Beispiel Schulordnung, Hausordnung oder Schulveranstaltungen.
In Sachsen ist die Schulkonferenz in § 43 des Schulgesetzes geregelt. Sie stärkt die Zusammenarbeit aller Beteiligten und gibt Schüler- und Elternstimmen ein echtes Mitspracherecht.
Schülerrat
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Der Schülerrat setzt sich aus allen Klassensprechern und den Stellvertretern zusammen. Gemeinsam übernimmt der Schülerrat folgende Aufgaben:
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die Interessen und Wünsche der Schüler unserer Schule vertreten
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Verbindung zwischen allen Lehrern, Schülern und der Schulleitung halten (Informationsaustausch)
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Konflikte in der Klasse klären und vermeiden
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Schüler mit Problemen unterstützen und beraten
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Probleme, die sich im Schulalltag zeigen, ansprechen
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positives Vorbild für Schüler sein
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Wahl eines Schulsprechers und Stellvertreters ( Link nach unten auf der Seite)
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Wahl von 4 Mitglieder des Schülerrates + eine weitere Ersatzperson, die die Schüler unserer Schule in der Schulkonferenz vertreten ( Link nach unten auf der Seite)
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„Spezialistengruppen“ bilden, um zusammen mit dem Schulclub Projekte zu planen und durchzuführen
Schülersprecher Schuljahr 2024/25
Der Schülerrat, als die Versammlung aller Klassensprecher und Stellvertreter unserer Schule, hat gewählt:
Schulsprecher:
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Larissa Krüger, Klasse 9/2
Stellvertreter:
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Jonas Weise, Klasse 9/2
Mitglieder der Schulkonferenz:
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Larissa Krüger, Jonas Weise, Fynn Ulrich (Klasse 8/3)
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Peer Pasquale Dörwald (10/1) bis Januar 2025
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Ersatz: Moritz Meistring (10/2 ) bis Januar 2025
Im Januar werden die beiden zuletzt genannten Mitglieder aus Klasse 10 durch Wahlen des Schülerrates ersetzt.
Elternrat
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hat eine Berichtspflicht gegenüber den Klasseneltern-/ Jahrgangsstufensprechern
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nimmt die Vertretung der Interessen der Eltern gegenüber der Schule, dem Schulträger und den Schulaufsichtsbehörden wahr
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ihm ist vor Beschlüssen der Lehrerkonferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, Gelegenheit zur
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Stellungnahme zu geben
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wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter
Lehrerrat
Dem Lehrerrat kommt eine allgemeine Beratungs- und Vermittlungsaufgabe zwischen Schulleitung und Kollegium zu.
Mitglieder Schuljahr 2024/25
Frau U. Kühlewindt
Frau M. Schütze
Frau B. Haberl
Frau C. Staruß
Kontakt
Bruno-Bürgel-Oberschule Weißwasser
Lutherstraße 22
02943 Weißwasser
| bbos@weisswasser.de | |
| (03576) 205494 |
Online-Krankmeldung
Abwesenheits-Meldung über LernSax
Die Krankmeldung darf ausschließlich von Erziehungsberechtigten vorgenommen werden. Bitte verwenden Sie zur Anmeldung Ihren Eltern-Account! Denken Sie daran, dass in jedem Fall ein ärztliches Attest bzw. eine schriftliche Entschuldigung mit Ihrer handgezeichneten Unterschrift bis zum 3. Tag vorzulegen ist.